
Änderung der Entgeltabrechnung bei Privatgirokonten
Zum 30.01.2010 wurden auf Ihrem Girokonto das Kontoführungsentgelt in Rechnung gestellt. Bislang erfolgte dies nur viermal im Jahr - jeweils am Ende eines Quartals.
Warum erfolgt nun eine monatliche Abrechung?
Die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste (PSD) bildet die rechtliche Grundlage zur Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Sie sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten werden.
Das neue Zahlungsverkehrsrecht sieht nach §§ 7 und 8 Art. 248 EGBGB vor, dass eine Information über Entgelte für Zahlungsverkehrstransaktionen nach Ausführung des Zahlungsvorganges an den Kunden zu erfolgen hat, jedoch mindestens einmal monatlich. Dieser gesetzlichen Regelung tragen wir dadurch Rechnung, dass wir seit dem 30.01.2010 monatlich über die anfallenden Zahlungsverkehrsentgelte informieren und diese ebenso buchen. Der Rechnungsabschluss, also die Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und sonstiger Entgelte der Bank), erfolgt auch weiterhin vierteljährlich.
Die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste (PSD) bildet die rechtliche Grundlage zur Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Sie sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten werden.
Das neue Zahlungsverkehrsrecht sieht nach §§ 7 und 8 Art. 248 EGBGB vor, dass eine Information über Entgelte für Zahlungsverkehrstransaktionen nach Ausführung des Zahlungsvorganges an den Kunden zu erfolgen hat, jedoch mindestens einmal monatlich. Dieser gesetzlichen Regelung tragen wir dadurch Rechnung, dass wir seit dem 30.01.2010 monatlich über die anfallenden Zahlungsverkehrsentgelte informieren und diese ebenso buchen. Der Rechnungsabschluss, also die Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und sonstiger Entgelte der Bank), erfolgt auch weiterhin vierteljährlich.
Und was bedeutet das für Sie?
Zunächst einmal: Sie zahlen die selben Kontoführungsentgelte wie bisher. Ab sofort werden Ihnen diese jedoch nicht mehr alle drei Monate gesammelt in Rechnung gestellt, sondern stattdessen anteilig Monat für Monat. Lediglich die Zinsen (zum Beispiel für Ihren Dispositionskredit) werden weiterhin im Quartal abgerechnet.
Haben Sie Fragen hierzu? Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Zunächst einmal: Sie zahlen die selben Kontoführungsentgelte wie bisher. Ab sofort werden Ihnen diese jedoch nicht mehr alle drei Monate gesammelt in Rechnung gestellt, sondern stattdessen anteilig Monat für Monat. Lediglich die Zinsen (zum Beispiel für Ihren Dispositionskredit) werden weiterhin im Quartal abgerechnet.
Haben Sie Fragen hierzu? Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne zur Verfügung.
