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VR-Bank Rhein-Erft eG
BLZ: 37161289
Telefon: 02232 / 5050
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Zahlungsverkehr ohne Grenzen

Single Euro Payments Area (SEPA)

Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

Euro-Überweisung

Die Euro-Überweisung baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Kontoinhabers als auch des Empfängers werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde der VR-Bank Rhein-Erft eG können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen.

Euro-Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugs-Ermächtigung und dem des Abbuchungs-Auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungs-Empfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln. Diese sind in den teilnehmenden Ländern ab November 2009 in Kraft getreten.

Kartenzahlung im Binnenmarkt

Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme („electronic cash“ sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen.