
Selbstauskunft
Sie möchten bei der VR-Bank Rhein-Erft eG einen Kredit beantragen oder sich als Bürge zur Verfügung stellen? Dann benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen.
Die vertrauliche Selbstauskunft gibt Anhaltspunkte für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Neben der kaufmännischen Selbstverständlichkeit wird die Selbstauskunft von Banken auch aus aufsichtsrechtlichen Gründen angefordert. Das Verlangen hat ausdrücklich nichts mit Ihrer persönlichen Bonität zu tun.

